1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen der Label Center AG gelten für sämtliche Bestellungen und Aufträge, soweit Label Center AG und der Käufer nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung treffen. Liegen gegenteilige AGB des Vertragspartners vor, so gelten die AGB der Label Center AG.
2. Produktprüfung durch den Käufer
Es obliegt dem Käufer, die Eignung der zu erwerbenden Label Center AG Produkte für den vom Käufer gewünschten Verwendungszweck vor Vertragsabschluss umfassend zu prüfen. Allfällige Auskünfte und Beratungen durch den Kundendienst von Label Center AG gelten nur als unverbindliche Empfehlung und befreien den Käufer nicht von einer eigenständigen Vorprüfung der Produkteignung. Bei Bedarf und auf Verlangen des Kunden, stellt Label Center AG sehr gerne für diese Vorprüfung Muster zur Verfügung.
3. Spezialanfertigung
Spezialanfertigungen werden aufgrund der Vorlagen des Käufers erstellt. Massgebend ist dabei das „Gut zum Druck“. Sofern Label Center AG bei Spezialanfertigungen Druckunterlagen (wie digitale Druckdaten, Druckmuster und Druckformen) oder Werkzeuge herzustellen hat, so wird die Anfertigung dem Käufer separat in Rechnung gestellt. Solche Druckunterlagen oder Werkzeuge bleiben aber auf jeden Fall im Eigentum von Label Center AG. Sie werden ohne Gegenbericht des Käufers nicht länger als drei Jahre ab der letzten Bestellung aufbewahrt. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von maximal 10% sind gestattet und Branchenüblich. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Der Käufer verpflichtet sich, Immaterialgüterrechte Dritter zu wahren. Er verpflichtet sich, Label Center AG im Falle von Drittansprüchen wegen Verletzungen von Immaterialgüterrechten schadlos zu halten.
4. Lieferfristen
Können zugesicherte Termine aus technischen Gründen (Probleme) nicht eingehalten werden, wird der Kunde durch Label Center AG informiert. Vertragsrücktritt aus terminlichen Gründen ist nicht möglich. Wird ein Auftrag nach Auftragsbestätigung und Bestellung annulliert, so werden Umtriebs Spesen in Höhe von 20% des Kaufpreises mindestens jedoch CHF 150.- für allfällige Vorleistungen wie Datenbearbeitung, Zeichnungen, Werkzeuge, Muster usw. verrechnet.
5. Preise
Die Preise werden im Einzelfall bestimmt und verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und allfälliger Versand- oder Transportkosten.
6. Nutzen- und Risikoübergabe
Nutzen und Risiko gehen auf den Käufer über bei Versandbereitschaft. Die Label Center AG behält sich das Recht vor, zur Wahl der Transportanstalt unter Wahrung des Liefertermins. Allfällige Expresskosten und Mehrkosten wegen Teillieferungen gehen zu Lasten des Käufers. Waren reisen auf Risiko des Kunden. Transportschäden sind direkt der Transportanstalt zu melden. Forderungen aus verspäteter Ablieferung durch die Transportanstalt werden aberkannt.
7. Prüfungsobliegenheiten des Käufers und Mängelrügen
Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware nach Auslieferung ohne Verzug zu prüfen und allfällige Mängelrügen innert 8 Tagen schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erheben. Säumnis zieht Verwirkung der Mängelrechte nach sich. Bei berechtigten und fristgerechten Rügen ist Label Center AG ermächtigt, wahlweise entweder eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Kaufpreis gegen Rücknahme der Ware zu erstatten. Rücksendungen von Waren ohne vorherige Zustimmung von Label Center AG sind nicht statthaft und werden nicht angenommen. Weitgehende Sachmängelansprüche des Käufers werden ausgeschlossen. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mangel, sofern keine Farbmuster vom Käufer vorliegen. Gewährleistungsansprüche verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Auslieferung der Ware.
8. Zahlungsfristen und Verzug
Der Rechnungsbetrag ist ohne Skontoabzug innert 30 Tagen nach Eingang der Rechnung zu bezahlen. Im Verzugsfall wird ein Verzugszins berechnet. Allfällige Inkassokosten trägt der Käufer.
9. Haftungsausschluss
Label Center AG schliesst jede Haftung soweit gesetzlich zulässig aus. Dieser Haftungsausschluss gilt namentlich, aber nicht ausschliesslich, für direkte Schäden oder Folgeschäden, welche durch den Einsatz der vom Käufer erworbenen Ware beim Käufer selbst oder bei Dritten verursacht werden. Im Haftungsfall ist die Haftungssumme auf den Warenwert beschränkt.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich. Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Label Center AG.